Fragen und Antworten zu geplanten Fusion
Beide Optionen sind im Vereinsrecht für das Zusammengehen von zwei Verbänden möglich. Die Task Force wird in dieser Frage durch einen Fachanwalt für Vereinsrecht begleitet. Nach dessen Empfehlung wäre aufgrund der Ähnlichkeit der Ausrichtung von GSTT und RSV das Übergehen des einen in einen bestehenden anderen Verband möglich. Da beide Verbände über eine ähnlich große Mitgliederbasis verfügen, ist die Gründung eines neuen Verbandes aus praktischen und psychologischen Gründen zu erwägen.
Was den Aufwand betrifft - Beitragsordnung, Neufassung bzw. Änderung der Satzung, Schaffung von Strukturen - macht dies bei beiden Varianten keinen Unterschied.
Die Interessen der Verbände RSV und GSTT liegen eng beieinander, auch wenn Unterschiede in Details sichtbar werden. Die Mitgliederbefragung hat von allen Seiten ein starkes Votum für die politische Arbeit, Herausgabe von Schriften und Kontaktpflege mit Netzbetreibern ergeben. Die Task Force schlägt folgende Ziele für die künftige Satzung vor:
- Starke Lobby für grabenlose Bauweisen im Bereich Neubau und Sanierung von Rohrleitungen
- Vertretung der gesamten Bandbreite der grabenlosen Technologien der Mitglieder gegenüber Auftraggebern, Behörden und anderen Institutionen
- Mehr Aufmerksamkeit für grabenlose Technologien aus Deutschland auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene
- Unterstützung nachhaltiger Innovationen
- Förderung hoher Qualitätsstandards im In- und Ausland
- Vertretung der Interessen der Mitgliedschaft in einzelnen Bereichen wie Fachkräftemangel, Arbeitsschutz, Regelwerke etc.
- Förderung von Geschäftsanbahnungen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene
- Sicherung des Fachkräftenachwuchses
Zusammenfassend kann als Zweck des Verbandes folgendes gelten: Zweck des Verbands ist es, Wissenschaft und Technik für das grabenlose Bauen und Instandhalten von Rohrleitungen regional, national und international zu fördern, weiterzuentwickeln, zu kommunizieren und zu beraten. Die Verfolgung der auf politischer Ebene beschlossenen Klimaziele sind besonderer Bestandteil der Verbandstätigkeit.
Basierend auf der Mitgliederbefragung sowie auf der Verbandsarbeit der vergangenen 30 Jahre sollten GSTT und RSV aus Sicht der Task Force die Maßnahmen weiterführen, die zu einer erfolgreichen Erreichung der Ziele führen.
- In erster Linie ist dies die Publikation praxisbasierter Empfehlungen zu Technologien und Verfahren als Impulsgeber für Regelwerke auf nationaler und internationaler Ebene. Darüber hinaus wollen die Verbände ein Netzwerk mit Auftraggebern (z. B. Wasserver- und Abwasserentsorger) aufbauen und pflegen, und darin Informationen für Netzbetreiber, Industrie, Gewerbetreibende und Grundstücks- und Hauseigentümer bereitstellen.
- Für die Kommunikation mit den Zielgruppen ist die Präsenz in Printmedien, online und via Social Media relevant. Um im Markt Aufmerksamkeit zu erhöhen ist die Schaffung von Präsenz-Möglichkeiten auf regionaler, nationaler Ebene sowie Geschäftsanbahnungen auf Kongressen, Messen und Veranstaltungen ein weiterer Bestandteil. Die Aufnahme der Mitglieder in die ISTT ist elementarer Bestandteil der künftigen internationalen Präsenz.
- Der Nachhaltigkeit der Technologien wird ein besonderes Augenmerk gewidmet.
- Um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen, ist die Förderung der Ausbildung und Weiterbildung von Nachwuchs-, Fach- und Führungskräften für die Branche ein weiterer Baustein der Verbandstätigkeit.
- Die Struktur des Verbandes und die personelle Besetzung sollen so gestaltet werden, dass die Ziele erfüllt werden - agil, effektiv und auf die aktuellen bzw. künftigen Bedürfnisse der Mitgliedschaft ausgerichtet.
Die auf politischer Ebene beschlossenen Klimaziele sowie die Herausforderungen in Bezug auf Ressourcenschutz und Life-Cycle-Management können aus Sicht der Task Force erfolgen durch:
- die Etablierung grabenloser Bauweisen als Alternative zum konventionellen Rohrleitungsbau, sofern dies möglich ist
- das Aufzeigen der CO2-Einsparungen durch grabenlose Leitungsbauweisen sowie durch Rohrleitungssanierungsverfahren
- den Einsatz für die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen zur nachhaltigen Planung, Ausschreibung, Bauabwicklung und Dokumentation von grabenlosen unterirdischen Erneuerungs-, Renovierungs- und Reparaturmaßnahmen an Leitungsnetzen
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Regelwerksarbeit, insbesondere durch die Unterstützung von klima- und ressourcenschonenden Innovationen
Beide Verbände - GSTT und RSV bestehen seit mehr als 30 Jahren. Die Gründung einer neuen Organisation bietet die Chance, die Vorzüge beider herauszufiltern, von den Erfahrungen zu profitieren und den neuen Verband den aktuellen Gegebenheiten und künftigen Herausforderungen anzupassen. Folgende Eigenschaften werden für den neuen Verband definiert:
Der Verband …
- …ist auf die aktuellen und zukünftigen Interessen aller Mitglieder ausgerichtet, unabhängig von der Frage der ehemaligen Zugehörigkeit zu RSV oder GSTT
- …arbeitet agil und effektiv, mit flachen Strukturen und zügigen Entscheidungsprozessen
- …kooperiert bei einzelnen Fragestellungen mit anderen Organisationen und Institutionen, wenn Synergien erkennbar sind
- … konkurriert nicht mit anderen Verbänden, sondern hat eine eigenständige Identität als Verband für Innovationen
- …wird von aktiven Marktteilnehmern im Ehrenamt geführt und durch eine hauptamtliche Geschäftsführung unterstützt
- …führt die bisherigen Publikationen in einem kostenfrei zugänglichen Portal zusammen
- …besteht in der Mitgliederversammlung aus stimmberechtigten Herstellern, ausführenden Unternehmen, öffentlichen Auftraggebern, Ingenieurbüros, Ein-Mann/Frau-Unternehmen (GbR)
- …gibt persönlichen Mitgliedern die Möglichkeit zur Mitgliedschaft ohne Stimmrecht und ohne Präsenz in der Online-Mitgliedersuche (Leistung: Bezug der Fachzeitschriften und Teilnahme an Veranstaltungen)
Dies ist eine der Herausforderungen, mit der sich in der Task Force ein eigenes Team befasst. Geplant ist, die Struktur im Verband so abzubilden, dass alle Technologien gleichermaßen abgebildet und vertreten werden. Dies soll über die personelle Besetzung im Vorstand bzw. in der Ressortarbeit in der Praxis gelebt werden.
Um alle Verfahren zu berücksichtigen, hat die Task Force sämtliche im Verband vertretenen Technologien aufgelistet, damit diese in der technischen Arbeit (Arbeitskreise und Vorstand) auf Augenhöhe vertreten werden. Auch die Geschäftsstelle ist angehalten, den Blick auf alle Technologien zu halten.
Die Regelwerksarbeit und Publikationen (Fachthemen, Aufklärung, Wahrnehmung in der Öffentlichkeit) bleiben ein wesentlicher Baustein der Verbandsarbeit - dies empfiehlt die Task Force. Konkret könnte dies bedeuten:
- Bestehende Arbeitskreise werden nicht aufgelöst sondern um Interessierte Kreise erweitert und bei Bedarf zusammengeführt.
- Die Merkblätter / Informationen von RSV und GSTT werden weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt und durch den neuen Verband beworben. Dies gilt auch für zukünftige Publikationen.
- Zukünftige technische Publikationen erhalten ein einheitliches neues Layout des gemeinsamen Verbandes.
- Bestehende Regelwerke / Publikationen des RSV und der GSTT sollen bei Bedarf neu aufgelegt werden mit dem neuen Verbands-Layout: Bedarfsabstimmung der Mitgliedschaft.
- Es besteht weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit anderen Verbänden für gemeinsame Publikationen / Regelwerke z.B. RBV, DWA, DIN, DVGW
- Bisher gibt der RSV "Merkblätter" heraus, die GSTT veröffentlicht "Informationen". Welchen Titel die künftigen Publikationen haben werden, wird in einem späteren Prozess entschieden.
Die Task Force empfiehlt Grundsätze, die bei der Schaffung eines Organigramms helfen können. Zudem fließen die Erfahrungen der jeweiligen Verbände ein. Diese Grundsätze können lauten:
- Die Struktur des Verbandes muss den Zielen des neuen Verbands folgen: Agilität, Professionalität und starke Interessenvertretung für die verschiedenen Belange der Mitgliedschaft.
- Es muss übersichtlich bleiben, dennoch sollen alle unterschiedlichen Interessen vertreten werden
- Für die Einhaltung der Ziele des Verbands ist der Vorstand verantwortlich
- Die hauptamtliche Geschäftsstelle wird vom Vorstand gelenkt
- Mehrere Varianten stehen für die Struktur zur Verfügung, über die noch abzustimmen ist.
Favorisiert wird derzeit ein Modell, bei dem der Vorstand aus etwa fünf Personen besteht. Die Arbeitskreise werden durch den Vorstand gelenkt und durch die Geschäftsstelle unterstützt.
In der Mitgliederbefragung haben sich 76 Prozent für die Mitgliedschaft öffentlicher Netzbetreiber ausgesprochen, weitere 14 Prozent haben sich enthalten. Dies spricht dafür, dass im künftigen Verband auch Betriebe zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie sonstige Vertreter der Auftraggeber-Zielgruppen Mitglied sein können. Fragen der Compliance sollten über ein entsprechendes Management (z. B. Ernennung eines Compliance-Beauftragten) geregelt werden.
Die bisherigen Unternehmen, die Mitglied in der bisherigen GSTT oder im RSV Mitglied waren, sollen weiterhin Mitglied sein können. Dies schließt auch persönliche Mitgliedschaften ein. Unterschieden wird jedoch zwischen am Markt agierenden Personengesellschaften (mit Stimmrecht) und Einzelpersonen. Letztere können als persönliche Mitglieder die Möglichkeit zur Mitgliedschaft ohne Stimmrecht und ohne Präsenz in der Online-Mitgliedersuche (Leistung: Bezug der Fachzeitschriften und Teilnahme an Veranstaltungen) erhalten.
Die Schaffung einer gemeinsamen Beitragsordnung ist eine besondere Herausforderung. Der RSV erhebt bisher einen nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelten Beitrag für ausführende Unternehmen, die GSTT bietet Netzbetreibern die Möglichkeit zur Mitgliedschaft. Die Beitragshöhe variiert zum Teil erheblich.
Die neue Beitragsordnung muss von allen Mitgliedern getragen werden. In der Mitgliederbefragung hat ein großer Teil die Akzeptanz signalisiert für einen möglicherweise erhöhter Beitrag - in Verbindung mit steigenden Leistungen.
Angedacht ist nun ein gestaffeltes Beitragsmodell, das sowohl möglichst viel Handlungsspielraum erlaubt und zugleich Anreize für die Mitgliedschaft von Startups, kleineren Unternehmen und Ingenieurbüros bietet.
Die konkrete Beitragsordnung wird zunächst durch die Vorstände final ausgearbeitet. Der finale Entwurf wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Haupt-Einnahmequelle für den neuen Verband sind Beitragszahlungen durch Mitglieder. Als Leistung ist die Erfüllung der Verbandsziele und Maßnahmen inbegriffen:
- Politische Arbeit, Öffentlichkeitsarbeit
- Repräsentanz, Interessenvertretung, Publikationen, Qualitätsförderung
- Online-Präsenz in der Mitgliedersuche
- Kostenfreier Bezug der Verbandsorgane
- Bereitstellung kostenfrei verfügbarer Publikationen
- Kostenfreie Teilnahme an RSV-weiten Veranstaltungen
Die Höhe des Beitrages entspricht der Fähigkeit des Unternehmens, sich an diesem Beitrag zu beteiligen. Dies ist auch aus anderen Organisationen bekannt.
Ein Beitragsmodell könnte folgendermaßen aussehen (bitte dies nur als Modell ansehen - die finale Beitragsordnung wird Bestandteil der Fusionsverhandlungen sein):
Der Entwurf eines Wirtschaftsplans für 2023 wird in der jeweiligen Mitgliederversammlung vorgestellt, in der die Fusion zur Abstimmung steht. Ziel ist, den Wirtschaftsplänen der bisherigen Verbände zu entsprechen - mit einem starken Fokus auf das Thema Öffentlichkeit und Repräsentation / Publikationen. Neben den Kosten für die Geschäftsstelle und die Mitgliederpflege könnten die Repräsentationskosten in drei gleichermaßen bestückte Budget-Kategorien aufgeteilt werden:
- regional
- national
- International
Ziel ist es, für die jeweiligen Zielgruppen der Mitglieder ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung herzustellen. Eine Aufteilung nach Technologiebereichen ist bisher nicht vorgesehen.
Wenn beide Mitgliederversammlungen dem Verschmelzungsvertrag zugestimmt haben, werden die Mitglieder automatisch Mitglied im neuen, gemeinsamen Verband. Entscheidet sich ein Mitglied dagegen, besteht die Möglichkeit einer Kündigung mit einer ausreichend langen Frist.
Der Zusammenschluss von zwei Verbänden ist ein formaler Akt, der bestimmten Regularien unterliegt. Der derzeitige Stand ist wie folgt:
Wenn beide ordentlichen Mitgliederversammlungen der Verbände ein grundsätzliches "Go" zu den weiteren Gesprächen gegeben haben, muss zunächst ein Verschmelzungsvertrag ausgehandelt werden. Dieser ist die Vorlage für die spätere Satzung und enthält bereits die wichtigsten Punkte wie Zweck, Ziele sowie die künftige Struktur. Der Verschmelzungsvertrag muss im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des jeweiligen Verbands verabschiedet werden. Stimmen beide Mitgliederversammlungen zu, kommt es zur Verschmelzung der Verbände zu einem neuen, gemeinsamen Verband.
Die Neugründung des neuen Verbandes als Ergebnis der Fusion (formaljuristisch: Verschmelzung) ist für den 1.1.2023 angestrebt. Voraussetzung ist die Zustimmung der Mitglieder in den jeweiligen - außerordentlichen - Mitgliederversammlungen. Diese würden dann voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 stattfinden.
Derzeit ist der Verbandssitz des RSV Hamburg, die GSTT hat ihren Sitz in Berlin. Nach bisheriger Planung wird der Sitz der Geschäftsstelle des Verbandes künftig Hamburg sein, wobei eine Präsenz in Berlin zusätzlich von Vorteil sein könnte. Angesichts der zunehmenden digitalen Möglichkeiten sowie der zunehmend regionalen Aktivitäten dürfte die Frage des Verbandssitzes verstärkt in den Hintergrund rücken.
Die Geschäftsführung ist als digitale Geschäftsstelle geplant, in der die Büroarbeit über ein flexibles Büromodell ("Remote-Work") bzw. Homeoffice-Tätigkeiten organisiert wird.
Die bisherige RSV-Geschäftsführerin stellt sich im Fall einer Verschmelzung der Aufgabe, den neuen Verband im Hauptamt zu führen.
Bei Bedarf können Honorarkräfte für bestimmte Aufgaben beauftragt werden, etwa die Organisation regionaler oder internationaler Repräsentanzen, die im Ressort "Business Development" organisiert werden.
Der Geschäftsführer der GSTT hat angekündigt, seine Position nicht weiterzuführen und sich als Honorarkraft auf die Aufgabe zu konzentrieren, German Pavillons zu organisieren und die internationale Repräsentanz des Verbands zu begleiten. Die Überführung der GSTT-/ und RSV-Mitglieder in den "No Dig Germany"-Auftritt ist ebenfalls Bestandteil dieser Aufgabe, die über einen Rahmenvertrag geregelt wird.
Hierfür sind in der Befragung - neben dem Wunsch nach der Beibehaltung des jeweiligen Namens - viele Ideen eingegangen. Die Namensgebung wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt, wobei folgende Kriterien gelten sollen:
Der Name ist…
- so kurz wie möglich
- als Domain noch verfügbar
- idealerweise unverwechselbar
- klar auf die Fokussierung der grabenlosen Verfahren ausgerichtet, wobei "grabenlos" nicht als zwingender Wortbestandteil zu verstehen ist
- deutsch für den deutschsprachigen Raum, englisch für den internationalen Markt
- in der englischen Version mit "TT" verknüpft
- idealerweise "sprechend" - es lässt sich direkt erkennen, um was es geht
Die in der Befragung genannten Vorschläge:
- Rohrleitungssanierungsverband e. V. RSV/GSTT
- Deutscher Verein für grabenlose Technologien
- RSV/GSTT Rohrleitungssanierungsverband. e.V.
- DVRS - Deutscher Verband der Rohrsanierer
- Verband für grabenlose Techniken VfgT, Association for trenchless technics AfTT
- German Society for Trenchless Construction and Renovation GSTCR
- Verband für Rohrleitungsmanagement
- RSV - find ich gut!
- German Trenchless Brands
- GSTT&PR German Society for Trenchless Technology & Pipe Rehabilitation
- GSTT soll bleiben
- VBBUL Verband Bau und Betrieb unterirdischer Leitungen
- Eine Fusion der Verbände sehe ich sehr kritisch… Zur Aufrechterhaltung der internationalen Kooperationen ist der Name GSTT wichtig. Dann ist der RSV Geschichte - Gratulation!!!
- Trenchless Germany
- RSV finde ich super (kurz, beinhaltet alles um das es geht und ist nicht englisch)!!!
- Bundesverband grabenloses Bauen / No Dig Germany
- No-Dig-Germany, TPR Trenchless Pipe Rehabilitation
- das ist wirklich eine schwere Frage, GSTT als Marke ist international sehr wichtig, auch wenn die Verbindung zur ISTT aufrecht erhalten werden soll. RSV darf in der Namensgebnung nicht untergehen und muss sich auch wiederfinden.
- Deutscher Verband für grabenlose Rehabilitation und Neulegung von Rohrleitungen (GSTT)
- Rohrleitungssanierungsverband, RSV/GSTT e.V.
- GSTT
- IMS - Infrastructure maintainance society
- GSTT
- GSTT
- Ges. für umweltschonenden Leitungsbau.
- Trenchless Society Germany (TSG)
- Pipeline Infrastructure Association Germany PIAG
- Grabenloses Bauen / Trenchless Construction
Derzeit wird im RSV ein Konzept erarbeitet, das die Vertretung der Interessen auf regionaler Ebene in Deutschland wirksamer voranbringt. So sollen Multiplikatoren des Verbandes in den jeweiligen Bundesländern als Ansprechpartner für Auftraggeber (wie z. B. Kommunen) dienen und die konkreten Belange der Landesregierungen abbilden.
Die internationalen Aktivitäten der GSTT sollen im neuen, gemeinsamen Verband weiter vorangetrieben werden. Vorgesehen sind folgende Aspekte:
- Der GSTT-Arbeitskreis „International Business Development“ bleibt erhalten
- Kommunikation in Richtung Planungsbüros und Netzbetreiber im Ausland
- Bekanntwerden der deutschen Standards im Ausland und die Chance einer stärkeren Einflussnahme auf internationale Standards
- Schaffung einer / Beteiligung an einer deutschen Leitveranstaltung für das Thema "grabenlos - Made in Germany" mit internationaler Ausstrahlung
Standpunkt der Task Force: Der neue Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder zur Förderung der grabenlosen Bau- und Sanierungsweisen regional, national und international. Um den Kontakt und Austausch zu den Stakeholdern (z.B. Planern, Netzbetreibern, potenziellen Arbeitnehmern, etc.) der Branche zu gewährleisten, wird der Verband auf Messen und Veranstaltungen im In- und Ausland präsent sein.
Mögliche Arten der (persönlichen oder digitalen) Präsenz sind hierbei
- Der Besuch von Veranstaltungen durch Repräsentanten des Verbandes,
- Das Halten von Vorträgen und moderieren von Diskussionsforen,
- Die Präsenz durch einen eigenen Messestand,
- Die Planung und Durchführung eines Gemeinschaftsstandes mit seinen Mitgliedern,
- Die Planung und Organisation eigener Veranstaltungsformate
Um den Interessen der im Export tätigen Mitgliedsunternehmen gerecht zu werden, soll der Verband sich auch weiterhin beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie um Fördermittel für internationale Messeauftritte bemühen und in Kooperation mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) deutsche Gemeinschaftsstände auf ausgewählten Messen weltweit planen und durchführen.
Die internationalen Gemeinschaftsstände stehen allen Firmen offen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Geplant ist, dass Mitgliedsunternehmen durch den Verband bevorzugt betreut werden (kontinuierliche Information, Hilfe bei der Antragstellung etc.).
Grabenlose Technologien "Made in Germany" sind bereits seit langem im Ausland anerkannt. Durch die Verschmelzung ist zu erwarten, dass die Aufmerksamkeit zunehmen wird. Im Rahmen der ISTT-Mitgliedschaft besteht nun die Möglichkeit, im Zusammenhang mit einer bereits bestehenden Branchenmesse eine internationale Leitmesse „No-Dig (Ort)“ zu etablieren.
Nein, genau das Gegenteil dürfte passieren. Die Stärke des RSV in der nationalen Präsenz und die Stärke der GSTT in der internationalen Präsenz sollen künftig miteinander verknüpft werden. Geplant ist ein eigenes Online-Portal, das neben dem nationalen Webauftritt die Entwicklungen "Made in Germany" präsentiert.
Ja. Dieser Mehrwert soll auch im gemeinsamen Verband zur Verfügung stehen - die deutschen Gemeinschaftsstände bleiben ein Baustein der internationalen Aktivitäten.
Wichtig ist: Der neue Verband soll ein Verband mit gemeinsamen Zielen und Maßnahmen für alle Mitglieder sein - diese werden über den Mitgliedsbeitrag finanziert.
Die Task Force vertritt den Standpunkt: Ob ein Mitgliedsunternehmen regional, national oder international aktiv ist, ist dabei nicht von Bedeutung. Der neue Verband vertritt die Mitglieder auf den Märkten, auf denen dies von ihnen gewünscht ist. So können künftig regionale Aktivitäten einen erhöhten Schwerpunkt bilden, von dem rein national ausgerichtete Mitglieder stärker profitieren als international aktive Unternehmen. Die Kosten werden im Wirtschaftsplan im Bereich "Repräsentationskosten" transparent für die jeweiligen Bereich aufgelistet.
Sollte der Verband Interessen auf einem bestimmten Markt im Rahmen eines bestimmten Projekts vertreten, das nur eine kleine Gruppe von Mitgliedern betrifft, können diese eine zusätzliche Projektfinanzierung vereinbaren (zum Beispiel Reisen zur Geschäftsanbahnung).